Grundstückseigentümer trägt überhöhte Abschleppkosten

Hat ein Autofahrer beim Falschparken überhöhte Abschleppkosten zu tragen und möchte er einen Teil davon zurückfordern, muss er sich an den Auftraggeber, in der Regel den Grundstückbesitzer, und nicht an das Abschleppunternehmen wenden, so der Bundesgerichtshof. (Az: V ZR 268/11)

Grundstückbesitzer können bei Störung ihres Besitzes durch rechtswidriges Parken das Fahrzeug durch ein Unternehmen versetzen lassen. Danach haben sie Anspruch auf Erstattung der Kosten durch den Kraftfahrzeughalter. Oft wird dieser Anspruch an den Abschleppdienst abgetreten, dieser treibt die Kosten dann direkt bei. Sollten die Gebühren den örtlichen Durchschnitt überschreiten, ist nicht das Unternehmen durch den Fahrer haftbar zu machen, sondern der Auftraggeber.

Erreicht soll werden, dass auch Grundstückbesitzer überhöhte Preise und „Abzocke“ durch die Abschleppunternehmen vermeiden.